Soziales ist Zukunft!
LIGA Kampagne zum Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg
Am 8.März ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Die Diakonie Neckar-Odenwald beteiligt sich an der Kampagne "Soziales ist Zukunft" von LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg.
Am 08. März 2026 findet in Baden-Württemberg die nächste Landtagswahl statt. Unter dem Motto „Wenn du nicht wählst, tun’s andere“ ruft die Liga-BW die rund 7,7 Mio. wahlberechtigten Bürger*innen in Baden-Württemberg zur Wahl auf.
Die Diakonie Neckar-Odenwald beteiligt sich an dieser Kampagne. Unsere Beiträge sind auf unseren Social Media Kanälen Instagramm, Facebook und LinkedIn zu sehen.
Aus der Liste aller Themen für die Landtagswahl 2026 wurden zudem insgesamt 11 Lobbythemen von der LIGA priorisiert. Die Themen, die wir auch bei uns in den Dienststellen Mosbach und Buchen betreffen, bzw. durch unsere Fachbereiche vertreten sind, listen wir hier auf. Für alle Themen und Informationen der LIGA besuchen Sie gerne die Website www.liga-bw.de/projekte/soziales-ist-zukunft/
Allgemeine Sozialberatung: Direkte Hilfe in schwierigen Lebenslagen ermöglichen
Die Allgemeine Sozialberatung unterstützt hilfesuchende Menschen durch ein leicht zugängliches Angebot bei der Bewältigung von persönlichen und sozialen Notlagen und bei der Vorbeugung neuer Problemsituationen. Die Existenzsicherung ist dabei oft zentrales Thema. Die Nachfrage übersteigt immer häufiger die Kapazität der Beratungsstellen. Mangelnde digitale Kompetenzen und sprachliche Barrieren bei Betroffenen stellen diese zusätzlich vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen zum Teil lange Bearbeitungszeiten von Anträgen bei Behörden, welche eine schnelle Entlastung der Ratsuchenden in prekären Lebenslagen erschweren.
Zukünftig braucht es daher ein landesweit einheitliches, gemeinsam von Land und Kommunen getragenes Fördermodell, um die flächendeckende Verfügbarkeit, digitale Weiterentwicklung und Fachkräftesicherung nachhaltig zu gewährleisten.
Ehrenamt besser unterstützen
Ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement ist für die Entwicklung und Gestaltung eines lebendigen Sozialraumes für die Zukunft von zentraler Bedeutung. Ehrenamtlich Tätigen brauchen vor Ort jedoch auch Unterstützung, die den bereits Engagierten Menschen genauso wie motivierten, künftigen Ehrenamtlichen zur Seite steht, sie berät und unterstützt. Diese Angebote werden durch hauptamtlichen Freiwilligenkoordinator*innen übernommen, die heute vorrangig durch Projektgelder finanziert werden. Künftig braucht es daher eine dauerhafte und strukturelle Regelfinanzierung durch das Land. Außerdem braucht es digitale Angebote in Form von Apps, die ein Engagement und die Vermittlung bei Bedarf schnell ermöglichen - unabhängig von den finanziellen Ressourcen der Nutzer*innen.
Schutz und Hilfe bei Häuslicher Gewalt
Hilfsangebote für Personen, die (häusliche) Gewalt erfahren wie bspw. Frauen- und Kinderschutzhäuser oder mobile Angebote, sind heute nicht ausreichend vorhanden oder ohne langfristige Finanzierungen ausgestattet. Das durch die Bundesregierung verabschiedete Gewalthilfegesetz fordert vom Land fordert vom Land Baden-Württemberg, bis Ende 2026 alle Eckpunkte für die Umsetzung (Ausgangsanalyse, Entwicklungsplanung, Finanzkonzept) fertiggestellt zu haben. Auch die Entwicklung und der Ausbau der Interventions-Angebote für Täter:innen gehören dazu. Gewaltschutz muss für die Politik im Land Priorität haben, um das Präventions- und Hilfenetzwerk für alle Betroffenen zeitnah und passend auszubauen.
Zusätzlich gilt es, den neuen Landesaktionsplan „Gewalt gegen Frauen" zügig und in Kooperation mit der Fachpraxis umzusetzen. Der Landesaktionsplan soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention gewährleisten. Hierzu braucht es eine Landeskoordinierungsstelle, die die Realisierung verantwortet.
Grundversorgung für psychisch erkrankte Menschen
In Deutschland ist jedes Jahr jeder vierte Erwachsene von einer psychischen Erkrankung betroffen; umgerechnet auf Baden-Württemberg sind das in absoluten Zahlen mehr als 2,5 Millionen Menschen. Für psychisch kranke Menschen ist die niederschwellige, kostenlose Grundversorgung bestehend aus Sozial-psychiatrischen Diensten, Krisendiensten, Tagesstätten und einem flächendeckenden Angebot an Soziotherapieleistungen zur Erschließung medizinischer und therapeutischer Hilfen von zentraler Bedeutung. Interesse der Landespolitik muss daher sein, die Kommunen bei der Gewährleistung dieser Leistungen zu unterstützen bzw. diese Leistungen sicherzustellen und einer Verlagerung der Problemlagen auf andere Leistungsbereiche entgegenzutreten. Derzeit sind einige dieser Angebote gefährdet (Bsp. Soziotherapie) oder noch nicht flächendeckend umgesetzt (Bsp. Krisendienste). Die Umsetzung und Gewährung finanzieller Sicherheit ist daher politisch essentiell, wenn psychisch kranke Menschen nicht im Stich gelassen werden sollen.
Integrations- und Unterstützungsstrukturen stärken
„Integration von Anfang an” – das muss das Ziel sein, in der Arbeit mit und für geflüchtete und zugewanderte Menschen in Baden-Württemberg. Zuwanderung ist gewünscht und nötig: Zuwandernde tragen durch Arbeit, Konsum und Innovationen zum Wachstum der Wirtschaft und durch ihre Steuern und Beiträge erheblich zur Finanzierung der staatlichen Infrastruktur und zur Stabilität der sozialen Sicherungssysteme bei. Eine frühzeitige und nachhaltig wirksame Integration bedeutet zudem sowohl für die Menschen selbst als auch unsere Gesellschaft bestmögliche Voraussetzungen für ein solidarisches Miteinander.
Das heutige System der hierfür vorhandenen Angebote (quasi eine Förderkette bestehend aus Sozial- und Verfahrensberatung, Erstaufnahme, Flüchtlingssozialarbeit, vorläufige Unterbringung und Integrationsmanagement sowie Migrationsberatung für Erwachsene Zugewanderte und Jugendmigrationsdienste) muss daher landesweit erhalten bleiben und die finanzielle Absicherung durch die Landesregierung ermöglicht werden. Außerdem müssen auch reguläre Dienste und Angebote der sozialen Arbeit (Betreuung, Bildung, Pflege u. a.) für diese Menschen offen und zugänglich sein. Das Integrationsmanagement muss fortgeführt und die Sprachkursangebote weiter ausgebaut werden. Ausländische Qualifikationen müssen schneller und einfacher anerkannt werden und beim Ausbau der sozialen Infrastruktur, wie z. B. Kita-Plätze, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung in den Kommunen, müssen die besonderen Bedarfe von Kindern mit Fluchtgeschichte einbezogen werden. Die Regeldienste sind angemessen auszustatten und Netzwerkstrukturen zwischen den landesgeförderten Programmen müssen gestärkt werden, um die Verzahnung gewährleisten und die Förderkette qualitativ weiterentwickeln zu können. Lokale Initiativen von inklusiven Begegnungsräumen, Jugendtreffs, ehrenamtlichen Projekten etc. sind zu fördern.

