Über uns

 
Selbstverständnis der Diakonie
"Wir setzen auf die Kraft der Begegnung und der Nächstenliebe. Aus unserem Glauben heraus unterstützen wir Menschen dabei, selbstbestimmt und sinnerfüllt zu leben – mit konkreter Hilfe, Fachkompetenz und Engagement. Wir ergreifen Initiative und sind lernende Mitgestalter einer vernetzten, kulturell vielfältigen und offenen Gesellschaft."
 
Diakonie Deutschland, 2017 
 

Diakonieverbandsversammlung

Die ehemaligen Kirchenbezirke Adelsheim-Boxberg und Mosbach haben zur Erledigung diakonischer Aufgaben im Neckar-Odenwald-Kreis einen Diakonieverband gegründet. (Gründungsjahr: 1974) 
 
In die Diakonieverbandsversammlung sind aus dem Kirchenbezirk Odenwald-Tauber fünf Vertreter:innen entsandt, zudem auch eine Dekansperson und die Bezirksdiakoniepfarrer:innen. Die Mitgliedskirchengemeinden (derzeit Mosbach und Buchen) entsenden jeweils zwei Personen in die Verbandsversammlung. 
Ergänzend können Vertreter:innen überörtlicher diakonischer Träger zur Diakonieverbandsversammlung zugezogen werden.
Die Diakonieverbandsversammlung trägt insbesondere die Verantwortung für den Haushalt und sie wählt den Aufsichtsrat sowie die Geschäftsführung. 
 
 
  
stellvertretender Vorsitzender der Verbandsversammlung
  

Die Mitglieder des Aufsichtsrates für den Diakonieverband:

Diakoniepfarrer, Kirchenbezirk Mosbach
kooptiertes Miglied
kooptiertes Miglied
stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Kirchenbezirk Mosbach
Vorsitzender des Aufsichtsrates, Kirchenbezirk Mosbach
  

Geschäftsführung des Diakonieverbandes

M.A., Geschäftsführer
stellvertr. Geschäftsführerin
 
"Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer des Diakonieverbandes ist im Rahmen des DiakG und den Vorgaben der RVO Diakonieverband Neckar-Odenwald-Kreis und der Entscheidungen der zuständigen Organe des Diakonieverbandes für die geordnete Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Aufgaben verantwortlich."
(Geschäftsordnung vom 28.11.2023; § 4 Absatz 1)
  

Verwaltung

Sekretariat der Geschäftsführung & Personal
Empfang und Verwaltung
Finanzbuchhaltung
Sekretariat und Empfang Buchen
Personalverwaltung und allg. Verwaltungsaufgaben
Empfang und Verwaltung
 

Mitarbeitendenvertretung

Die Beteiligung der Mitarbeitenden ist uns wichtig:
Wir haben eine engagierte Mitarbeitendenvertretung (MAV), mit denen wir auf Augenhöhe aktuelle Themen und Rahmenbedingungen diskutieren und stets konstruktive Lösungen finden. Im Bedarfsfall stehen die Kolleg*innen der MAV den Mitarbeiter*innen vertrauensvoll zur Seite.
Grundlage für die Mitarbeitendenvertretung ist das Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG) der Evangelischen Landeskirche in Baden.
 
Unser MAV-Team: 
Frau Süssenbach-Kappes, Vorsitzende
Frau Högerl, stv. Vorsitzende
Frau Brückner, Schriftführerin 
 

Rechtliche Grundlagen

Grundlage für die Gründung und die Aufgaben des Diakonieverbandes ist das Diakoniegesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden. 
 
Nach dem DiakonieG wurde eine Rechtsverordnung erlassen, die die Umsetzung des Diakoniegesetzes vor Ort konkretisiert. Um die Abgrenzung zwischen strategischer (Diakonieverbandsversammlung/Aufsichtsrat) und operativer Verantwortung (Geschäftsführung) zu konkretisieren, wurde eine Geschäftsordnung verabschiedet.
 
Dritter Weg (Arbeitsrecht)
Das Grundgesetz erlaubt es den Kirchen, ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Am bekanntesten ist hier der sogenannte Dritte Weg. Er regelt, wie in Kirche und Diakonie Löhne und Gehälter ausgehandelt werden. Streiks zur Durchsetzung von Forderungen sind der Kirche fremd. Sie setzt auf einvernehmliche Lösungen. Das ist der wesentliche Unterschied zum sogenannten Zweiten Weg.
(Quelle: Diakonie Baden; 2023)