Aufenthaltsperspektiven ukrainischer Geflüchteter

Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz – Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung

Die meisten aus der Ukraine geflüchteten Personen haben als vorübergehend schutzberechtigte Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, deren Gültigkeit vorerst bis zum 4. März 2027 verlängert wurde.

Die Arbeitshilfe "Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz – Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung" informiert darüber, welche weiteren Aufenthaltstitel für diesen Personenkreis infrage kommen und wie gegebenenfalls eine Aufenthaltsverfestigung (also der Übergang in die Niederlassungserlaubnis) erreicht werden kann. Dabei werden auch die Aufenthaltstitel in den Blick genommen, die den Weg in die Einbürgerung ermöglichen. 
Inhaltsübersicht:
 
Aktuelles zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine
Wechsel des Aufenthaltstitels - keine Sperrwirkung durch § 19f Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen neben § 24 AufenthGAllgemeine Erteilungsvoraussetzungen
Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungszwecken
Aufenthaltserlaubnisse zu Erwerbszwecken
Aufenthaltsmöglichkeiten aus humanitären Gründen
Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen
Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung
Weitere hilfreiche Materialien und Links